Hilfe bei Obdachlosigkeit

Die Zuständigkeit für obdachlose Menschen liegt bei der Behörde, in der sich der/die Betroffene gegenwärtig aufhält und an die er/sie sich zur Unterbringung wendet. Dies ist zunächst eine ordnungspolitische Aufgabe. Die Art und Weise der Unterbringung und Betreuung ist jedoch eine zutiefst humanitäre Herausforderung.

Das Sozialreferat soll in die Lage versetzt werden, Möbel und Einrichtungsgegenstände neu zu erwerben oder defekte regelmäßig auszutauschen, dafür sollte ein Betrag von zunächst 30.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden.

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