Die Zuständigkeit für obdachlose Menschen liegt bei der Behörde, in der sich der/die Betroffene gegenwärtig aufhält und an die er/sie sich zur Unterbringung wendet. Dies ist zunächst eine ordnungspolitische Aufgabe. Die Art und Weise der Unterbringung und Betreuung ist jedoch eine zutiefst humanitäre Herausforderung.
Das Sozialreferat soll in die Lage versetzt werden, Möbel und Einrichtungsgegenstände neu zu erwerben oder defekte regelmäßig auszutauschen, dafür sollte ein Betrag von zunächst 30.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden.
Verwandte Artikel
Würdigung des Dienstes bei der Freiwilligen Feuerwehr
Wer seine Freizeit opfert und Strapazen auf sich nimmt, um die erforderlichen Qualifikationen zu erwerben und regelmäßig nachzuweisen und wer Risiken zum Schutz oder zur Rettung von Leben und Eigentum…
Weiterlesen »
Wärmestube
Die Wärmestube der Christophorus-Gesellschaft ist eine wichtige Anlaufstelle für Menschen, die ohne festen Wohnsitz oder von Wohnungslosigkeit mittelbar oder unmittelbar bedroht sind. In den letzten Jahren ist der Bedarf nicht…
Weiterlesen »
Unterhalt der Spiel- und Bolzplätze
Zwischenzeitlich konnte eine Vielzahl von Spielplätzen gut ausgestattet werden, wie beispielsweise im Stadtteil Frauenland und im Stadtteil Oberdürrbach. In einigen Stadtteilen und auch in der Stadtmitte haben wir nur rudimentär…
Weiterlesen »