Die Zuständigkeit für obdachlose Menschen liegt bei der Behörde, in der sich der/die Betroffene gegenwärtig aufhält und an die er/sie sich zur Unterbringung wendet. Dies ist zunächst eine ordnungspolitische Aufgabe. Die Art und Weise der Unterbringung und Betreuung ist jedoch eine zutiefst humanitäre Herausforderung.
Das Sozialreferat soll in die Lage versetzt werden, Möbel und Einrichtungsgegenstände neu zu erwerben oder defekte regelmäßig auszutauschen, dafür sollte ein Betrag von zunächst 30.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden.
Verwandte Artikel
Unterstützung beim Fahrrad-Führerschein
Verkehrssicherheit ist eine zentrale Kompetenz, die Kinder vermittelt bekommen sollen. Um den Fahrradunterricht, der i.d.R. in der Grundschule stattfindet, zusätzlich zu unterstützen, brauchen Kinder ausreichend Flächen, auf denen sie ohne…
Weiterlesen »
Inklusive Akademie
Die Inklusive Akademie organisiert regelmäßig stattfindende Kunstkurse für Kinder und Jugendliche an Würzburger Förder- und Mittelschulen. Wir fordern, dass dieses Projekt durch die Stadt finanziell unterstützt wird. Update:Der interfraktionelle Antrag…
Weiterlesen »
Familienstützpunkt Lengfeld
Die sieben bestehenden Familienstützpunkte in unserer Stadt sind mittlerweile ein Erfolgsmodell und unverzichtbar geworden. Sie sind Anlauf- und Kontaktstellen für die Familien mit kurzen Wegen für alle Fragestellungen im Sozialbereich….
Weiterlesen »