Die Zuständigkeit für obdachlose Menschen liegt bei der Behörde, in der sich der/die Betroffene gegenwärtig aufhält und an die er/sie sich zur Unterbringung wendet. Dies ist zunächst eine ordnungspolitische Aufgabe….
Die Zuständigkeit für obdachlose Menschen liegt bei der Behörde, in der sich der/die Betroffene gegenwärtig aufhält und an die er/sie sich zur Unterbringung wendet. Dies ist zunächst eine ordnungspolitische Aufgabe….
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