Ausstellungsgrundvergütungen

Nach der Zustimmung zur Einführung eines Förderprogramms mittels Ausstellungsvergütungen für bildende KünstlerInnen nach festgelegten Richtlinien, Fördervoraussetzungen und Ausstellungsgrundvergütungspauschalen bedarf es nun auch der Bereitstellung finanzieller Mittel.

Die Förderung dient der Sicherstellung einer Grundvergütung für professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler für die Bereitstellung ihrer künstlerischen Werke in temporären, öffentlichen Ausstellungen und in Einrichtungen der Bildenden Kunst, die von der Stadt bereits institutionell gefördert werden. Es sollen hier kleine Honorare an Bildende Künstlerinnen und Künstler für die Präsentation ihrer Werke vergütet werden, da deren Verkaufsoptionen marginal sind und 90 % der Künstlerinnen und Künstler ein Jahreseinkommen unter 20.000 Euro haben.

Deshalb beantragen wir 30.000€ für die Ausstellungsvergütungen.


Update:
Der Antrag hat eine Mehrheit gefunden!

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