Die Erziehungsberatungsstellen in Würzburg haben mit inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes und den entsprechenden Nachbesserungen einen verstärkten Auftrag in der Beratung zum Thema Kinderschutz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen. Dieses Gesetz basiert auf den zwei Säulen Prävention und Intervention. Diese Beratungsmöglichkeit wird so intensiv in Anspruch genommen, dass für andere Beratungsanfragen und Problemlagen von Kindern und Eltern wesentlich weniger Zeit verbleibt. Dies bedeutet für Betroffene eine oft monatelange Warteliste oder gar – wie im Moment bei manchen Beratungsstellen – die komplette Schließung eben dieser.
Deshalb beantragen wir eine Aufstockung der Mittel um 40.000€.
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