Im Jahr 2023 wurde das Betreuungsrecht reformiert. Viele substantielle Veränderungen sind vor allem auch im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) zu finden.
Die Bedeutung der sogenannten Betreuungsvereine ist signifikant größer geworden. Die Betreuungsvereine können eine wesentliche Entlastung der Betreuungsbehörden darstellen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben brauchen Betreuungsvereine jedoch eine verlässliche Finanzierungsgrundlage.
Das bayerische Landesausführungsgesetz formuliert nicht explizit die bedarfsgerechte Ausstattung.
In der Stadt Würzburg gibt es bisher einen Betreuungsverein, ein zweiter wird nur bei auskömmlicher Finanzierung die Arbeit beginnen.
Die Betreuungsvereine entlasten in hohem Maße die Würzburger Betreuungsstelle.
Deshalb beantragen wir eine Aufstockung um 29.900€ auf 96.500€.
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