Sinnvolle Verwendung von Querdenken-Bußgeldern!

Auch in Würzburg demonstrieren regelmäßig hunderte Menschen aus dem sogenannten „Querdenken“-Umfeld, ohne diese Demonstrationen als Versammlungen ordnungsgemäß anzumelden. Um dem entgegen zu wirken, hat die Stadt Würzburg am 30.12.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, um nicht angezeigte Versammlungen zu beschränken. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können mit einem Bußgeld von bis zu 3000€ geahndet werden. Laut Medienberichten konnten am 03. Januar rund 50 Personen aus dem „Querdenken”-Spektrum durch die Polizei festgestellt werden, die gegen die Allgemeinverfügung verstießen. Es steht zu erwarten, dass diese Personen mit einem Bußgeld belegt werden. Selbst, wenn nur Bußgelder im hohen dreistelligen Bereich verhängt werden und der Bußgeldrahmen nicht ausgenutzt wird, so wird dabei ein fünfstelliger Betrag zusammenkommen. Diese sogenannten Spaziergänge steigern nicht nur die Risiken einer Infektion in der Innenstadt, sondern sind auch für die Verbreitung von Fehlinformationen über die Gefährlichkeit einer Infektion mit Covid-19 mitverantwortlich. Um dem entgegenzuwirken, wollen wir das durch die Bußgelder eingenommene Geld in sinnvolle
Gegenmaßnahmen stecken.

Deshalb schlagen wir vor, eine Kampagne für Corona-Schutzimpfungen in der selben Höhe durch die Stadt Würzburg zu finanzieren. Gerade wenn eine solche Kampagne noch unentschlossene Menschen erreicht, kann das Bußgeld der „Querdenker:innen” so dafür sorgen, dass sich mehr Menschen impfen lassen und damit genau das Gegenteil von dem erreichen, was „Querdenken” politisch fordert.

Aus unserer Sicht kann die Stadt Würzburg so einen sinnvollen und wirksamen Beitrag für die Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten.


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