Für die Stadtratssitzung am 20. Januar 2022 stellen mein Kollege Lysander Laier und ich folgende Fragen zu den Versammlungen der sogenannten “Querdenker:innen”:
- Am 29.12.2021 und am 05.01.2022 fanden auf dem Unteren Markt Versammlungen der „Querdenken“-Bewegung statt. Medienberichte schätzten die Zahl der Teilnehmer*innen auf jeweils 500-700.
1. Wie viele Teilnehmer*innen fanden sich nach Erkenntnissen der Stadt Würzburg jeweils ein?
- Auf dem Unteren Markt ist unter Einhaltung der aktuellen Abstandsregeln nach Auskunft des Ordnungsamts der Stadt Würzburg eine maximale Zahl von 250 Demonstrierenden möglich.
2. Weshalb wurde die Versammlung am 05.01.2022 seitens der Stadt nicht auf eine größere Fläche (z.B. die Mainwiesen) verlegt, da aufgrund des Versammlungsgeschehens am 29.12.2021 abzusehen war, dass erneut eine Zahl von Teilnehmer*innen erscheinen würde, die die Maximalzahl von 250 übersteigt?
- Im September 2021 wollten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Würzburg gerne eine Wahlkampfveranstaltung mit Robert Habeck auf dem Unteren Markt abhalten. Mit Verweis auf die o.g. Maximalzahl an Teilnehmer*innen musste die Versammlung, zu der letztlich rund 300 Menschen erschienen, auf der Talavera stattfinden.
3. Wie bewertet die Stadt Würzburg ihr eigenes Handeln bei der Zulassung von Versammlungen am Unteren Markt im Hinblick auf die Gleichbehandlung von „Querdenken“ und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Würzburg?
- 4. Wie wird die Stadt Würzburg bei zukünftigen Anmeldungen für den Unteren Markt entscheiden, wenn absehbar ist, dass die Anzahl von 250 Teilnehmer*innen in der Realität überschritten werden wird?
- Im Nachgang zur Versammlung am 29.12.2021 entstand ein spontaner Gegenprotest der GRÜNEN JUGEND Würzburg auf Höhe des Gleisdreiecks Juliuspromenade. Dieser wurde von der Polizei Würzburg aufgelöst, ohne dass den Demonstrant*innen die Chance gegeben wurde, den Protest als Spontanversammlung anzumelden (siehe Video: https:// twitter.com/gruen_seb/status/1476873026952220672). Herr Polizeipräsident Tolle hatte in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Stadt Würzburg im Dezember in Bezug auf „Querdenken“ folgendes geäußert: „Eine Auflösung einer Versammlung mit friedlichem Verlauf kommt aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Frage.“
5. Wie bewertet die Stadt Würzburg die Auflösung der spontanen, stationären und friedlichen Versammlung der GRÜNEN JUGEND Würzburg am 29.12.2021 auf Höhe Gleisdreieck Juliuspromenade in versammlungs- und verfassungsrechtlicher Hinsicht, insbesondere mit Hinblick auf die o.g. Aussage von Herrn Polizeipräsident Tolle?
- Neben den beiden o.g. angemeldeten Versammlungen der „Querdenken“-Bewegung kam es in den letzten Wochen auch immer wieder zu unangemeldeten Versammlungen der dieser Gruppe. Solange diese stationär stattfanden, wurden diese polizeilich nicht aufgelöst. Lediglich eine sich fortbewegende Versammlung am 03.01.2022 wurde aufgrund von Verstößen gegen die Allgemeinverordnung polizeilich aufgelöst.
6. Wie bewertet die Stadt Würzburg das Vorgehen der Würzburger Polizei bezüglich der unangemeldeten Versammlungen der „Querdenken“-Bewegung in den letzten Wochen und der spontanen Versammlung der GRÜNEN JUGEND Würzburg am 29.12.2021 in Bezug auf die Gleichbehandlung der beiden Gruppen?
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