Für die Stadtratssitzung am 20. Januar 2022 stellen mein Kolleg Lysander Laier und ich folgende Fragen zu den Versammlungen der sogenannten „Querdenker:innen“:
- Wurde die Ansammlung von Personen aus dem „Querdenken“-Lager, die sich am 10.01.22 rund um eine Versammlung der GRÜNEN JUGEND Würzburg außerhalb der Versammlungsfläche gruppierte, als Versammlung im Sinne des Art. 8 GG gewertet?
- Falls ja: wurde durch die Polizei die Einhaltung der in der Allgemeinverfügung vorgeschriebenen Maskenpflicht bei spontanen, stationären Versammlungen kontrolliert? Falls ja: konnten Verstöße festgestellt werden? Falls nein: warum nicht?
- Falls nein: wurden durch die Polizei eventuelle Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen kontrolliert? Falls ja: konnten Verstöße festgestellt werden? Falls nein: warum nicht?
Am 12.01.2022 fand eine Kundgebung der „Querdenken“-Bewegung am Hauptbahnhof direkt neben dem DenkOrt Deportationen statt.
- Weshalb wurde die Versammlung durch die Stadt Würzburg dort zugelassen und nicht etwa an eine andere Stelle (z.B. Mainwiesen) verlegt, obwohl bekannt ist, dass es auf diesen Versammlungen immer wieder zu antisemitischen Ausfällen kam? So demonstrierte „Querdenken“ bereits am 29. Oktober 2021 mit abgewandelten gelben Sternen vor dem DenkOrt.
Wie bewertet die Stadt Würzburg ihr eigenes Handeln in Bezug auf den Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus?
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