Laut den städtischen Vorgaben zur Beantragung eines Bewohnerparkausweis kann pro Person maximal ein Ausweis ausgestellt werden. Besitzt eine Person neben einem PKW auch ein Kraftrad, kann folglich nur eines der beide Fahrzeuge berechtigt in der Zone abgestellt werden. Da ein Kraftrad häufig nicht als alleiniges Fahrzeug gehalten wird, will ich in einer schriftlichen Anfrage mehr darüber erfahren.
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